Kinder haben ein Recht auf Achtung ihrer Menschenwürde, auf körperliche und seelische Unversehrtheit, auf freie Persönlichkeitsentfaltung sowie einen Anspruch auf staatlichen Schutz. Kinderschutz umfasst alle rechtlichen Regelungen und Maßnahmen, die dem Schutz von Heranwachsenden vor Kindeswohlgefährdung, -vernachlässigung und Kindesmisshandlung dienen. Effektiver Kinderschutz kann nur in vertrauensvoller und wertschätzender Zusammenarbeit aller Fachdisziplinen und Hilfesysteme gelingen. Doch nicht nur der Staat, sondern jeder einzelne Bürger trägt Verantwortung dafür, dass Kinder in Deutschland gewaltfrei aufwachsen und sich bestmöglich entwickeln und entfalten können.
Übergeordnetes Werk / Enthalten in
Kinderschutz stärken
Band / Heft
2021, 88, 8-19
Sprache
Deutsch