Die Kritik- und Kontrollfunktion des Journalismus ist essenzieller Bestandteil unserer Demokratie. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit, die Aufdeckung von Missständen und die Kommentierung von Maßnahmen der politischen und gesellschaftlichen Entscheidungsträger sind deren Kernaufgaben. Berufen können sich hier Journalisten zuvorderst auf Artikel 5 des Grundgesetzes. Darin heißt es: Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Übergeordnetes Werk / Enthalten in
Change in der Medien- und Kommunikationsbranche
Band / Heft
2019, 72, Seite 10-15
Sprache
Deutsch