Bis 2025 will die EU-Kommission mit Schaffung eines europäischen Gesundheitsdatenraums für einen effizienten Austausch und direkten Zugriff auf unterschiedliche Gesundheitsdaten sorgen - für die Gesundheitsversorgung selbst (Primärnutzung) und die Gesundheitsforschung (Sekundärnutzung). Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Patientendatenschutzgesetz brauchen dafür eine innovationsoffene Ergänzung: ein patientenzentriertes Gesundheitsdatennutzungsgesetz, das öffentlicher und industrieller Forschung und Entwicklung Datennutzung ermöglicht.
Sprache
Deutsch