„Paralleljustiz“ bezeichnet eine außergerichtliche Form der Streitbeilegung, die nicht auf den demokratischen Statuten des deutschen Rechts basiert. Im Vordergrund steht zumeist die Wahrung beziehungsweise Wiederherstellung eines sozialen Geltungsanspruchs - der Ehre.
Dieses gesamtgesellschaftlich sowie juristisch signifikante Problem erfährt bisweilen jedoch in breiten Kreisen der Öffentlichkeit vergleichsweise wenig Aufmerksamkeit. Ursache hierfür ist maßgeblich, dass hauptsächlich im Verborgenen operiert wird und Richter sowie Staatsanwaltschaft oft machtlos sind.
Gerade jedoch durch die zunehmende Zahl von Migranten und Migrantinnen in unserem Land ist anzunehmen, dass sich das Ausmaß demokratisch nicht legitimierter, außergerichtlicher Streitbeilegung verschärft. Grund dafür sind häufig geringe Kenntnisse der deutschen Rechtsordnung und wenig Vertrauen in unsere Justiz, sowie die Angst vor Abschiebung oder Ausweisung. Gerade deshalb scheint es geboten dieser Thematik präventiv und durch Aufklärung zu begegnen.
Gerade jedoch durch die zunehmende Zahl von Migranten und Migrantinnen in unserem Land ist anzunehmen, dass sich das Ausmaß demokratisch nicht legitimierter, außergerichtlicher Streitbeilegung verschärft. Grund dafür sind häufig geringe Kenntnisse der deutschen Rechtsordnung und wenig Vertrauen in unsere Justiz, sowie die Angst vor Abschiebung oder Ausweisung. Gerade deshalb scheint es geboten dieser Thematik präventiv und durch Aufklärung zu begegnen.
Mit der Reihe der „Rechtspolitischen Symposien“ wird sich die Hanns-Seidel-Stiftung nun auch vermehrt der Rechtspolitik widmen, um zielorientierte Lösungsansätze auf diesem Gebiet mit den Beteiligten zu entwickeln.
Die Experten: