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Österreichischen Ratspräsidentschaft
Mehr Subsidiarität

Autor: Dr. Thomas Leeb

Das Subsidiaritätsprinzip gehört zu den Grundprinzipen der Europäischen Union. Zurzeit – während der EU-Ratspräsidentschaft Österreichs – ist europaweit eine Debatte über mehr Subsidiarität im Gange. Zu den profiliertesten Befürwortern dieser politischen Forderung zählen der österreichische Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Reinhold Lopatka. Er gehörte zu den neun Mitgliedern der Arbeitsgruppe „Subsidiarität“ der EU-Kommission, die im Sommer 2018 ihre Arbeit abgeschlossen hat. Für Lopatka dient die Beachtung des Subsidiaritätsgrundsatzes dem Zusammenhalt in der Europäischen Union.

Im EU-Recht findet sich der Subsidiaritätsgrundsatz seit dem Vertrag von Maastricht 1992 wieder. Er soll im Bereich der sogenannten „geteilten Zuständigkeit“ greifen, das heißt in den Bereichen, in denen die Mitgliedstaaten und die Europäische Union sich die Zuständigkeit teilen. Das Subsidiaritätsprinzip legt fest, dass Entscheidungen immer möglichst auf den unteren politischen Ebenen getroffen werden sollten. Das heißt: Lokale Themen sollen auch lokal entschieden werden, regionale regional, nationale national.

Organigramm

Subsidiarität bedeutet: Entscheidungen sollten immer möglichst auf den unteren politischen Ebenen getroffen werden. Das heißt: Lokale Themen sollen auch lokal entschieden werden, regionale regional, nationale national.

geralt; CC0; Pixabay

Ausgestaltung und Anwendung des Subsidiaritätsprinzips

Der Vertrag von Lissabon, der seit dem 1. Dezember 1999 in Kraft ist, regelt das Subsidiaritätsprinzip in Art. 5 EUV. Seitdem übermittelt die Europäische Kommission Vorschläge für EU-Gesetzgebungsakte direkt an die nationalen Parlamente. Sobald eine Gesetzesinitiative in allen Sprachen vorliegt, läuft eine Frist von acht Wochen. In diesem Zeitraum können die nationalen Parlamente eine Subsidiaritätsrüge erheben, wenn sie der Meinung sind, der Vorschlag verletze das Subsidiaritätsprinzip. Jedes nationale Parlament besitzt zwei Stimmen. Die EU-Kommission muss ihren Vorschlag überdenken, falls innerhalb der Frist von acht Wochen ein Drittel der Gesamtstimmen (ein Viertel in manchen Gebieten, zum Beispiel der Sicherheit) erreicht wird („Gelbe Karte“). Eine Pflicht, den Vorschlag zu ändern oder zurückzunehmen, gibt es allerdings nicht. Bis Ende 2018 gab es drei „Gelbe Karten“; einmal hat die EU-Kommission ihren Gesetzesvorschlag zurückgenommen, zweimal nicht.

Mit dem Vertrag von Lissabon wurde der Vertrag von Amsterdam außer Kraft gesetzt, der seit 1997 festgelegt hatte, wann eine Regelung mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist. Heute bestimmt der Europäische Gerichtshof durch Auslegung, wann ein EU-Rechtsakt das Subsidiaritätsprinzip verletzt. Lopatka bewertet dies als Rückschritt, denn „der EuGH hat die Tendenz, eine Missachtung des Subsidiaritätsprinzips zu verneinen, das heißt die Zentralisierung zu fördern; das zeigt die Rechtsprechungsgeschichte“.

Schachspiel. Der König in der Mitte, umgeben von Bauern.

„Wenn wir auf der EU-Ebene das Subsidiaritätsprinzip tatsächlich leben, dann stärkt das den Zusammenhalt. Nationale Regierungen brauchen in vielen Politikbereichen mehr Spielräume und nicht weniger.“ (Dr. Reinhold Lopatka)

FelixMittermeier; CC0; Pixabay

Weniger, aber effizienteres Handeln

Lopatka brachte sich in der Subsidiaritäts-Arbeitsgruppe „Weniger, aber effizienteres Handeln“ ein, die der Präsident der EU-Kommission Jean-Claude Juncker im November 2017 eingesetzt hatte.

Österreich bewertet in seinem Regierungsprogramm 2017 bis 2022 Subsidiarität als Leitsatz für die Entwicklung Europas. Das Land sieht sie als „Garant gegen zentralistische Tendenzen in der EU“. Der Koalitionsvertrag der Deutschen Bundesregierung von 2017 stellt fest, dass lokale Herausforderungen nur lokal wirklich gelöst werden könnten. „Deshalb brauchen wir gelebte Subsidiarität, auch, um die Handlungsspielräume von Kommunen und Ländern zu stärken“, so Lopatka.

Der Sprecher für Außen- und Europapolitik der ÖVP unterstrich, dass Subsidiarität keine Einbahnstraße bedeute. Es gehe gerade nicht darum, ausschließlich darüber nachzudenken, wie EU Kompetenzen an die Mitgliedstaaten abgeben könnten. Deshalb habe die Arbeitsgruppe auch Politikfelder identifiziert, wo mehr Entscheidungskompetenz auf EU-Ebene Sinn ergeben, zum Beispiel Schutz der Außengrenzen, Migrationspolitik, Verteidigungspolitik, Digitalisierung. Lopatka fasste es kurz zusammen:

„Subsidiarität bedeutet weniger Europa, wo es keinen Mehrwert gibt, aber auch ein Mehr an Europa, dort wo wir gemeinsame europaweite Anstrengungen brauchen.“

Für Österreich brachte er zahlreiche Initiativen in die Arbeitsgruppe ein. Die Mitglieder einigten sich auf: 

  • Verlängerung der Frist für die Subsidiaritätsprüfung durch die nationalen Parlamente von acht auf zwölf Wochen.
  • Die Kommission wird aufgefordert, einen Mechanismus auszuarbeiten, der festlegt, wie Gesetzesinitiativen subsidiär behandelt werden können, also, welche Ebene die Kompetenz hat, zu entscheiden. Hintergrund dieses Punktes ist, dass die Arbeitsgruppe keinen Konsens erzielte bei der Frage, ob und ggf. welche Kompetenzen die EU an die Mitgliedstaaten zurückgibt. Österreich hatte zum Beispiel den Boden- und Naturschutz im Blick.

 

  • Empfehlung an die drei Organe Rat, Parlament und Kommission zu einem zurückhaltenden Einsatz sog. „delegierter Rechtsakte“: Dabei erteilen auf Vorschlag der EU-Kommission der Rat und die das EU-Parlament der EU-Kommission die Vollmacht, in bestimmten Bereichen Gesetze zu erlassen; eine Subsidiaritätskontrolle der nationalen Parlamente findet dann nicht statt.

 

Ausblick

Aus der Perspektive von Lopatka steht die Europäische Union am Scheideweg. Er sieht das Konzept der EU – grenzüberschreitender Zusammenhalt sowie sprachliche, kulturelle und sonstige Vielfalt – durch das Erstarken des Nationalismus und zunehmenden „Mein-Land-zuerst-Egoismen“ bedroht. Diese Tendenzen dürfe man nicht ignorieren. Zur Lösung des Problems kommt für den österreichischen Abgeordneten das Subsidiaritätsprinzip ins Spiel. Es müsse gelingen, so Lopatka, die Unterstützung für große Aufgaben europaweit zu gewinnen. „Gleichzeitig müssen aber die Regionen und Nationalstaaten weiterhin ihren Gestaltungsspielraum beibehalten können“, denn in der Vielfalt liege die Stärke der EU. Gleichzeitig brauche es die Bereitschaft zu grenzüberschreitender Solidarität und das Ringen um Kompromisse. Für Lopatka steht fest, dass es in der Zukunft noch schwieriger wird, den Zusammenhalt innerhalt der EU zu sichern: „Wenn wir auf der EU-Ebene das Subsidiaritätsprinzip tatsächlich leben, dann stärkt das den Zusammenhalt. Nationale Regierungen brauchen in vielen Politikbereichen mehr Spielräume und nicht weniger.“

Deshalb kritisiert Lopatka auch die Entwicklung der vergangenen Jahre, dass der EU-Gesetzgeber zunehmend Verordnungen erlässt, die unmittelbar in den Mitgliedstaaten gelten und weniger Richtlinien, die die Mitgliedstaaten selbständig in nationales Recht umsetzen. „Allerdings“, gibt der Sprecher für Außen- und Europapolitik der ÖVP zu bedenken, „engt der EU-Gesetzgeber selbst bei den Richtlinien die Spielräume durch Detailregelungen mehr und mehr ein.“

Am 10. Oktober 2018 sprach Lopatka im Europäischen Parlament vor dessen Verfassungsausschuss. Er zeigte sich irritiert darüber, dass dieses Gremium in einer Resolution festhält, vom Bericht der Arbeitsgruppe „Subsidiarität“ lediglich „Kenntnis genommen“ zu haben und von einem „Begrüßen“ keine Rede sei. Für den Österreicher zeigt dies, dass das Europaparlament sich für das Subsidiaritätsprinzip nicht einsetzen werde. Diese Aufgabe könnten aus seiner Sicht nur die nationalen und regionalen Parlamente übernehmen. Einen Unterstützer findet Lopatka in Reinhold Bocklet, Erster Vize-Präsident des Bayerischen Landtags. Dieser plädiert dafür, dass sich die EU-Kommission bei der Kompetenzausübung zurückhält.

Belgien (Europa-Büro Brüssel)
Dr. Thomas Leeb
Leiter