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Zustrom von Flüchtlingen
Europäische Grenzsicherung – Gesamtprojekt oder Einzelaufgabe?

Aufgrund der immensen Zahl an Schutzsuchenden, die im Zuge der Flüchtlingskrise nach Europa drängt, rückt die europäische Grenzsicherung vermehrt ins Zentrum des öffentlichen Diskurses. Auf Einladung der Hanns-Seidel-Stiftung diskutierten Experten die derzeitige Grenzlage und mögliche Lösungsstrategien.

Walther Michl, Thomas Morawski, Joachim Menze

Walther Michl, Thomas Morawski, Joachim Menze

Angesichts der kaum überschaubaren Zahl an Flüchtlingen, mit der sich die Europäische Union (EU) seit Mitte letzten Jahres konfrontiert sieht, führten einige Mitgliedsstaaten des Schengenraums wieder nationale Grenzkontrollen ein. Während es daher innerhalb der Union bereits Vorstöße gab, die Schengen-Bestimmungen zeitweilig außer Kraft zu setzen und stattdessen einen „Mini-Schengenraum“ beizubehalten, ist die Situation an Europas Außengrenzen aus EU-vertraglicher und sicherheitspolitischer Sicht ebenfalls fraglich. Wie steht es um die rechtliche Situation? Gilt das Dublin-Übereinkommen noch? Und wie wirkt sich diese Situation auf den Fortbestand des Schengenraums aus? Welche Probleme bestehen bei der inneren Grenzsicherung in Europa und bei wem liegt die Zuständigkeit für die Außengrenzen?

Um diese und weitere Fragen zu erörtern, trafen sich ausgewiesene Experten und Expertinnen aus unterschiedlichen Forschungseinrichtungen und Medien sowie Vertreter der EU und ausführender Behörden.

Den Ausgangspunkt der Diskussion stellte die aktuelle Situation an Deutschlands Grenzen dar. Während des Höhepunktes der Krise im Sommer 2015 kristallisierten sich schwerwiegende Probleme an Europas Außen- und nationalen Grenzen heraus. Einige der EU-Mitgliedsstaaten kamen ihren vertraglichen Pflichten hinsichtlich der Registrierung von Asylsuchenden nicht nach, wodurch ein Großteil von diesen ungehindert den Weg nach Deutschland auf sich nehmen konnte. Aufgrund der Entscheidung von Bundeskanzlerin Angela Merkel, die Flüchtlinge angesichts der drohenden humanitären Notsituation ohne Grenzkontrollen nach Deutschland passieren zu lassen, erwiesen sich die Registrierung und Feststellung der Schutzbedürftigkeit als kaum durchführbar. Zudem erschwerten Sprachbarrieren und eine hierfür unzureichende Infrastruktur ein effektives Management der Krise. Ein Wendepunkt wurde Mitte September 2015 erreicht, als an der deutsch-österreichischen Grenze Kontrollen eingeführt wurden und eine bessere Abstimmung zwischen deutschen und österreichischen Behörden erreicht werden konnte. Die bessere Koordinierung unter den EU-Staaten sowie die schlichtweg widrigeren Wetterverhältnisse bewirken bisweilen einen stetigen Rückgang in den Flüchtlingszahlen.

Im ersten Panel wurden die Rechtlichen Rahmenbedingungen der Grenzsicherung dargestellt, welche sich am Schengener Grenzkodex (SGK), dem Asylgesetz (AsylG) und dem Dublin-Abkommen orientieren. Grundlegend gilt, dass die Mitgliedsstaaten innerhalb des Schengenraums auf Binnengrenzkontrollen verzichten und ihren Bürgern und Bürgerinnen somit eine Reise- und Bewegungsfreiheit garantieren. Lediglich in Ausnahmesituationen können nach Art. 25 SGK Grenzkontrollen vorübergehend wieder eingeführt werden. Diese sind allerdings auf zunächst sechs Monate beschränkt (kumuliert bis zu zwei Jahre) und streng an das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gebunden.

Anna Mrozek, Moritz Weiß, Klaus Rösler

Anna Mrozek, Moritz Weiß, Klaus Rösler

Das zweite Panel Innere Grenzsicherung thematisierte zunächst die Problematik des in der Flüchtlingsfrage offensichtlich gewordenen Mangels an Solidarität zwischen den Mitgliedern des Schengenraums. Zur Lösung der Flüchtlingskrise sei insgesamt eine kosmopolitischere Sicht auf die Problematik sowie ein umfangreiches System des Krisenmanagements in den Herkunfts- und Zielländern nötig. Bei der anschließenden Betrachtung der Schengenraum-Debatte unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten wurde unter anderem dargelegt, dass neben bereits feststellbarer, wirtschaftlicher Einbußen im Zuge der eingeführten Grenzkontrollen eine zunehmende Unsicherheit auf Seiten der Unternehmen zu erkennen sei. Eine Prognose, wie kostspielig sich die Binnengrenzkontrollen im Schengenraum für deutsche und europäische Unternehmen erweisen könnten, sei kaum möglich, da diese von einer Vielzahl von schwer quantifizierbaren Faktoren abhänge.

Einige prominente Experten waren der Einladung gefolgt.

Einige prominente Experten waren der Einladung gefolgt.

Den Abschluss bildete das Panel Äußere Grenzsicherung. Im Zentrum der Diskussion stand die Tätigkeit der Europäischen Grenzschutzagentur (Frontex). Zum einem widmete sich der Expertenkreis der Zweigliedrigkeit des derzeitigen Grenzschutzes mit supranationaler Koordinierung und nationaler Durchführung sowie dem Prinzip der „Organleihe“. Zum anderen wurden geplante Anpassungsmaßnahmen, u.a. die Schaffung eines effektiveren Grenzkontrollsystems für den Schengenraum diskutiert, die auch eine Reform von Frontex zu einer umfassenderen „European Border and Coast Guard Agency“ vorsieht. Hierbei wurde allerdings kritisch angemerkt, dass es sich bei dem Vorschlag der Europäischen Kommission mehr um eine quantitative als eine qualitative Anpassung an die Flüchtlingskrise handele. Neben der zahlenmäßigen Aufstockung von Frontex sei darüber hinaus jedoch eine bessere Zusammenarbeit der beteiligten europäischen und nationalen Sicherheitsbehörden nötig, um einen effektiven Schutz der Außengrenzen garantieren zu können.

Extern
Dr. Sarah Schmid
Leiterin