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Zur Tradition des Biers
500 Jahre Bayerisches Reinheitsgebot

Bayern und seine Bewohner ohne Bier, Biergarten und das damit verbundene Lebensgefühl? Unvorstellbar! Mehrere Seminare spürten im September auf Kloster Banz der Entwicklung und Bedeutung des "bayerischen Nationalgetränks" nach.

Historiker Max Tewes erläutert den Brauereiwandel vom Handwerksbetrieb zum Industrieunternehmen

Historiker Max Tewes erläutert den Brauereiwandel vom Handwerksbetrieb zum Industrieunternehmen

Die Geschichte des Biers bzw. seiner bierähnlichen Vorstufen ist wahrscheinlich so alt wie die der Menschheit selbst: Seit er sesshaft wurde, hat der Mensch Getreide angebaut und - so vermutet die Wissenschaft heute - durch Feuchtigkeitseinwirkungen bei der Lagerung kam ein Keimprozess in Gang, der bei entsprechenden Bedingungen zu einem Gärprozess führte: das erste bierähnliche Getränk war entstanden. Das Wissen um dessen Herstellung erreichte Europa und wurde dort im Lauf der Jahrhunderte immer weiter verfeinert. Allerdings waren die klimatischen Bedingungen nicht immer so gut, dass genügend Getreideüberschuss zur Verfügung stand, um die Bevölkerung stetig mit Bier zu versorgen: vorrangig dienten die angebauten Getreidesorten dazu, Brot herzustellen. Daher setzen frühe Brauer dem Bier allerlei Gewürze zu, um Rauschzustände herbeizuführen und den Geschmack zu verbessern. Sie schreckten hierbei auch vor toxischen Zutaten wie Bilsenkraut, Mutterkorn oder Tollkirsche nicht zurück. Für die Obrigkeit bestand Handlungsbedarf. So wurde bereits viele Jahrzehnte vor dem viel zitierten Bayerischen Reinheitsgebot etliche lokale Regelungen eingeführt, die als Zutaten nur noch Gerstenmalz, Wasser und Hopfen erlaubten. Es muss also festgehalten werden: das Bayerische Reinheitsgebot, dessen 500jähriges Bestehen wir heuer feiern, ist mitnichten das älteste, sondern lediglich die älteste heute inhaltlich noch gültige Lebensmittelverordnung! Herzog Wilhelm IV. hatte sie im Rahmen eines Verordnungskatalogs erlassen, in dem u.a. Preise für den Bierverkauf geregelt wurden und der Hopfenanbau in der Hallertau gefördert werden sollte - also auch ein Medium der Wirtschaftsförderung! Der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren war hier nur eine Facette. Der Begriff "Reinheitsgebot" selbst wurde in Bayern übrigens erstmals im März 1918 bei einer Landtagsdebatte protokolliert.

DEHOGA Geschäftsführer Ulrich Korb stellt die Probleme des Gastgewerbes dar.

DEHOGA Geschäftsführer Ulrich Korb stellt die Probleme des Gastgewerbes dar.

Bis zur Erfindung von Kühlmaschinen Ende des 19. Jahrhunderts war die Lagerung des Biers eine heikle Angelegenheit. Daher hatten sich schon im späten Mittelalter Natureis- oder Sommerkeller als Lagerstätten etabliert, die über das ganze Jahr gleichbleibend kühle Temperaturen boten. Dennoch durfte Bier nur in den Wintermonaten gebraut werden, da auch die Keller keinen ausreichenden Schutz vor Bakterienbefall in den Sommermonaten bieten konnten. Den Brauern wurde 1806 von König Max I. Joseph der Bierausschank bei ihren Kellern gestattet und so entwickelte sich die Tradition des Biergarten- bzw. Bierkellerbesuchs, bei dem man seine mitgebrachte Brotzeit mit einem Glas Bier verzehrt. Noch heute geht der Franke gerne "auf den Keller" und der Altbayer läßt nichts über seinen Lieblingsbiergarten kommen. Bierkonsum gilt als eine gesellschaftlich anerkannte Form von Trinkkultur und Ausdruck eines Lebensgefühls. Gleichzeitig kämpft jedoch die Branche des Gastgewerbes mit ihren mehr als 354.000 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten gegen eine Vielzahl von Problemen: Die klassische Dorfwirtschaft hat ihre Bedeutung als Kommunikationszentrum auf dem Land längst verloren und muss sich der Konkurrenz von Vereinsfesten, Fast-Food-Restaurants oder Backshops am Diskountereingang stellen. Den Wirten fehlt oftmals das Geld, um notwendige Investitionen zu tätigen und ihre Gäste zurückzuholen. Personal- und Nachwuchsmangel aufgrund schlechter Arbeitszeiten und Bezahlung tun ein übriges, um das Wirtshaussterben noch weiter zu forcieren. Aber wie immer hat es der Konsument in der Hand, ob unsere Tradition des bayerischen Biers im bayerischen Wirtshaus überleben wird.

Recht, Geschichte, Kultur
Dr. Birgit Strobl
Leiterin