November 1918: der Kaiser hatte abgedankt. Noch vor Ausrufung der Republik in Deutschland verkündete der Rat der Volksbeauftragten als Übergangsregierung des deutschen Reiches in einem Aufruf an das deutsche Volk: „Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht aufgrund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen“ – die Geburtsurkunde des Frauenwahlrechts in Deutschland.
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