© Hanns-Seidel-Stiftung
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Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz in Kraft, das das allgemeine, freie, gleiche, geheime und unmittelbare Wahlrecht gewährte.
Am 19. August, fünf Tage nach ihrer Wahl, versammelten sich die neugewählten Bundestagsabgeordneten der CSU im Fraktionszimmer der CSU-Landtagsfraktion in München, um sich zu organisieren und das weitere Vorgehen abzustimmen.
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