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Von EWG zu EU
Der Vetrag von Maastricht

„Maastricht stellte einen Quantensprung dar. Ziel war die Fortsetzung der Integration von der früheren EWG bzw. EG zu einer echten politischen Union. Die Währungsunion stellt dabei die Krönung bzw. das monetäre Dach des schrankenlosen Binnenmarkts dar. Gleichzeitig bildet die Einheitswährung mit der Abgabe der nationalen Souveränität in der Geldpolitik ein irreversibles Element für die weitere Integration.“ (Theo Waigel in: Bisherige Entwicklung und aktuelle Herausforderungen - Projekt Europa, Politische Studien 440, S. 30ff)

ACSP; ACSP Fl FU 1996:3

Am 7. Februar 1992 unterzeichneten Bundesfinanzminister Theo Waigel und Außenminister Hans-Dietrich Genscher als Vertreter Deutschlands im niederländischen Maastricht den Vertrag über die Europäische Union (EUV). Er war im Dezember 1991 von den Staats- und Regierungschefs der damals zwölf Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft beschlossen worden und trat am 1. November 1993 in Kraft. Mit diesem Vertrag wurde die Integration der einzelnen Staaten bei Wahrung größtmöglicher Souveränität angestrebt. Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft wurde in „Europäische Gemeinschaft“ umbenannt. Es wurden neue Formen der Zusammenarbeit zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten in den Bereichen Verteidigung, Justiz und Inneres eingeführt. Der Vertrag schuf eine neue Struktur mit drei politischen und wirtschaftlichen „Säulen“, dadurch entstand die Europäische Union (EU). Der Vertrag von Maastricht wurde so der Gründungsvertrag der Europäischen Union. Er besteht aus 55 Artikeln, in denen insbesondere die Bestimmungen zu den demokratischen Grundsätzen der EU, zu ihren Organen und zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik niedergelegt sind. Zudem verankerte er eine Wirtschafts- und Währungsunion; der Euro als gemeinsame Währung wurde am 1. Januar 1999 eingeführt.