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70 Jahre Grundgesetz
Bayerns „Nein zum Grundgesetz und Ja zu Deutschland“

Am 8. Mai 1949 wurde das Grundgesetz im Parlamentarischen Rat angenommen. Vorangegangen waren lange und schwierige Debatten, in denen die bayerische Staatsregierung heftige Kritik an dem starken Zentralisierungscharakter des Dokuments äußerte.

Karikatur von Herbert Kolfhaus von 1954

ACSP; ACSP, NL Kolfhaus Herbert 1954 2-2

Die auf Druck Bayerns beschlossene Einführung des Bundesrates als Vertretung der Länder konnte an der ablehnenden Haltung nichts ändern. Insbesondere im zukünftigen Grundgesetz verankerte Regelungen z.Bsp. in Fragen der Finanzverfassung sorgten für großen Unmut. Der bayerische Ministerpräsident Hans Ehard fasste dies in dem prägnanten Ausdruck vom „Nein zum Grundgesetz und Ja zu Deutschland“ zusammen.

Plakat zur Bundestagswahl 1949

ACSP; ACSP, PL S : 6327

Dieser Widerspruch spiegelte sich in der Abstimmung über das Grundgesetz im Bayerischen Landtag wieder. In einer ersten Abstimmung am 20. Mai 1949 lehnte dieser als einzige Volksvertretung das Grundgesetz ab, vorausgegangen war ein fünfzehnstündiger Debattenmarathon. Der eigentliche Sitzungsbeginn war bereits am 19. Mai 1945. Zur Sitzungseröffnung führte Ministerpräsident Ehard die Gründe für eine Ablehnung noch einmal vor dem Parlament aus. Das Grundgesetz würde unter anderem die Mechanismen für eine Aushebelung des staatlichen Charakters der einzelnen Länder liefern. Einzelne Befugnisse des Bundes bezüglich der Steuerverwaltung, Justizhoheit und Finanzen gegenüber den Ländern würden dies noch verstärken. In einer zweiten Abstimmung in den frühen Morgenstunden des 20. Mai 1949 wurde die Rechtsverbindlichkeit des Grundgesetzes von der bayerischen Landesregierung angenommen.

Plakat zur Bundestagswahl 1949

ACSP; ACSP, PL S : 142

Der Bayerische Landtag konnte auf diesem Wege seine ablehnende Haltung gegenüber dem Grundgesetz bzw. darin enthaltenen Festlegungen demonstrieren. Als einziges Bundesland überhaupt lehnte Bayern das Grundgesetz ab. An die Ablehnung durch den Landtag war jedoch gleichzeitig die Anerkennung der Rechtsverbindlichkeit des Dokuments geknüpft. Die Verweigerung der Zustimmung war also ein rein symbolischer Akt und gefährdete Bayerns Mitwirkung in den Verfassungsorganen der Bundesrepublik nicht. Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz in Kraft, unter das neben den anderen Minister- und Landtagspräsidenten auch Hans Ehard als bayerischer Ministerpräsident seine Unterschrift gesetzt hatte.

Die CSU publizierte noch 1949 unter Federführung des damaligen CSU-Generalsekretärs Franz Josef Strauß eine 16seitige Broschüre mit dem Titel "Unser Nein zu Bonn – Unser Ja zu Deutschland". Darin wurde die auf der unzureichenden Berücksichtigung des föderativen Staatsaufbaus beruhende Ablehnung des Grundgesetzes erläutert und gleichzeitig das Bekenntnis zu einem neuen deutschen Bundesstaat bekräftigt.

 

 

Weitere Informationen zum Föderalismus in Bayern im Historischen Lexikon Bayerns.