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30. Juni 1946 - Wahl zur Verfassunggebenden Landesversammlung

Bei den ersten freien Wahlen waren die Wähler aufgerufen, über die Zusammensetzung der Verfassunggebenden Landesversammlung zu entscheiden.

Bayerischer Beratender Landesausschuss - Einladung zur Eröffnungssitzung

Bayerischer Beratender Landesausschuss - Einladung zur Eröffnungssitzung

ACSP; ACSP, Nl KLein C : 337_1

Erste Beratungen

Am 9. Februar 1946 erhielt der Bayerische Ministerpräsident Wilhelm Hoegner (SPD) von der amerikanischen Militärregierung den Auftrag, eine Verfassung für das Nachkriegs-Bayern vorzubereiten. Er berief dazu einen überparteilichen “Vorbereitenden Verfassungsausschuss“, dem neben acht Politikern (von der CSU Hans Ehard, Anton Pfeiffer und Karl Scharnagl) auch der Staatsrechts-Professor Hans Nawiasky angehörte. Das Gremium beriet in 14 Sitzungen einen Verfassungsentwurf, den Hoegner im Exil entworfen hatte. Ebenfalls auf eine Idee Hoegners ging der „Bayerische Beratende Landesausschuß“ zurück. Der Ausschuss trat am 26. Februar 1946 zum ersten Mal zusammen. Ihm gehörten 128 Mitglieder an, die von gesellschaftlichen Gruppen (Parteien, Kirchen, Gewerkschaften) vorgeschlagen und von der Staatsregierung berufen wurden.

Plakat der CSU für die Wahl zur Verfassunggebenden Landesversammlung

Plakat der CSU für die Wahl zur Verfassunggebenden Landesversammlung

ACSP; HSS, ACSP, Pl S : 4197

Wahl zur Verfassunggebenden Landesversammlung

Am 30. Juni 1946 kam es zur landesweit ersten freien Wahl: Die Wähler waren aufgerufen, über die Zusammensetzung der Verfassunggebenden Landesversammlung zu entscheiden. 72,1% der Wahlberechtigten nahmen ihr Recht in Anspruch und wählen 180 Mitglieder der Landesversammlung. Eindeutiger Sieger war die CSU mit 58,3% der Stimmen und 109 Sitzen; es folgten die SPD mit 28,8% (51 Sitze), die KPD mit 5,3% (9 Sitze), die Wirtschaftliche Aufbau-Vereinigung (WAV) mit 5,1% (8 Sitze) und die FDP mit 2,5% (3 Sitze).

Auszug aus einem Verfassungsentwurf 1946

ACSP; ACSP, Nl Jaeger C : 341_2

Eine Verfassung für Bayern

Die Verfassunggebende Landesversammlung konstituierte sich am 15. Juli. Am gleichen Tag wurde ein Verfassungsausschuss mit 21 Mitgliedern gewählt, von denen die CSU 12, die SPD 6, die Kleinparteien je ein Mitglied stellten. Nach zehn Sitzungen nahm die Landesversammlung am 26. Oktober die neue, dritte Verfassung des modernen Bayern an. Für die Verfassung stimmten 136, dagegen 14 Abgeordnete. Vor der Annahme durch die Landesversammlung war die Verfassung von der amerikanischen Militärregierung, die auf ihre Gestaltung massiv Einfluss genommen hatte, genehmigt worden. In einem Volksentscheid am 1. Dezember 1946 stimmte schließlich die bayerische Bevölkerung mit 70,6% für die neue Verfassung