Bis 2025 will die EU-Kommission mit Schaffung eines europäischen Gesundheitsdatenraums für einen effizienten Austausch und direkten Zugriff auf unterschiedliche Gesundheitsdaten sorgen - und zwar nicht nur in der Gesundheitsversorgung selbst (Primärnutzung), sondern auch in der Gesundheitsforschung (Sekundärnutzung). In Deutschland gibt es keinen verbindlichen Rechtsrahmen für Datennutzung zu Forschungszwecken außer der DSGVO, die hauptsächlich auf Datensparsamkeit und Zweckbindung abzielt. Die fehlende Möglichkeit einer anonymisierten und aggregierten Datennutzung hemmt das Innovationspotenzial für die Patienten.
Übergeordnetes Werk / Enthalten in
Gesundheitsdaten nutzen!
Band / Heft
2023 März, 94, 252-265
Sprache
Deutsch